Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein, Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen Sonja Hutzenthaler – Zauberhaft Eventdesign | Dekoverleih (nachfolgend „Vermieter“ oder „Zauberhaft“ genannt) und unseren Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Alle Mietartikel sind vor während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Zauberhaft.

 § 2 Zustandekommen eines Vertrags
 
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter das Angebot schriftlich angenommen hat, eine Auftragsbestätigung durch den Vermieter erstellt und die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Unterschriftdatum vom Mieter an den Vermieter geleistet wurde. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter erstellt werden, sind unverbindlich. Mit Übergabe der Mietartikel beginnt der Mietzeitraum und endet mit Rückgabe der Mietartikel.

§ 3 Mietzeitraum 
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Regelmietdauer beträgt 4 Kalendertage, die Abholung und Rückgabe sind in dem Zeitraum inbegriffen. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht einen zusätzlichen Mietbetrag in Rechnung zu stellen. Werden die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.

§ 4 Mietpreise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Stück und Mieteinheit. Eine Mieteinheit beträgt 4 Kalendertage. Bei Selbstabholern wird eine pauschale Bereitstellungsgebühr von in Höhe von 25 Euro berechnet. Wir behalten uns vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 30% des Gesamtauftrags und ist bei Abholung der Mietgegenstände fällig, diese wird bei intakter und vollständiger Rückgabe der Mietartikel wieder erstattet.Bei mangelhafter, defekter oder entwendeter Ware (z.B. Diebstahl durch Dritte) wird der entstandene Schaden in entsprechender Höhe durch die Kaution verrechnet. Sollte die Schadenshöhe den Wert der Kaution übersteigen, behält sich der Vermieter vor, den Restbetrag in Rechnung zu stellen. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau, Dekoration etc.) werden gesondert verrechnet.

 § 5 Zahlungsbedingungen
Bei Auftragsannahme wird eine 30%ige Anzahlung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Unterschriftsdatum fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 7 Tage vor dem Event (bei Selbstabholung), bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Stellung der Schlussrechnung (bei Inanspruchnahme des Dekorationsservice/Floristik/Erststellung von Dekokonzepten) zu leisten.

§ 6 Zustand der Mietartikel 
Bei allen Mietartikeln handelt es sich um bereits gebrauchte Artikel, daher stellen leichte Gebrauchs- und Abnutzungserscheinungen keinerlei Reklamationsgrund dar. Bei Artikeln, die mit dem Zusatz „alt“ gekennzeichnet sind, handelt es sich um alte Artikel, die zum Teil bereits mehrere Jahrzehnte alt sind. Hierbei sind deutlichere Alters- und Gebrauchsspuren wie Absplitterungen, angelaufene Stellen etc. ebenfalls kein Reklamationsgrund. 

§ 7 Zur Verfügungstellung der Mietartikel
Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.

§ 8 Stornierung 
Eine Stornierung muss schriftlich vom Mieter erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
 
     30% des Auftragswertes bis drei Monaten vor Mietbeginn
     60% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn
     90% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn.
 
Lieferkosten sowie Kosten für den An- und Abbau werden nicht berechnet. 

Bis zur Stornierung entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.
 

§ 9 Haftung 
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen Zauberhaft geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht. In diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.

§ 10 Versicherung
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt oder dies im Falle des Dekorationsservice zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort aufgebaut wurden. Der Vermieter rät das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
 

§ 11 Ersatz von beschädigten oder fehlenden Artikeln
Von Übernahme bis Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Prüfung durch den Vermieter auf Vollständigkeit und Unversehrtheit ermittelt werden können. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden mit dem 4-fachen Leihwert dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn der Schaden repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen.

§ 12 Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber und unversehrt im gleichen Zustand wie ausgeliefert an den Vermieter zurückzugeben. Bei der Reinigung ist darauf zu achten geeignete Reinigungsmittel (keine spitzen Gegenstände, keine scharfen Reinigungsmittel) zu verwenden. Textile Artikel wie Tischläufer oder Hussen sowie Kerzenständer werden vom Vermieter gereinigt, dies ist bereits im Mietpreis inbegriffen. Textilien sind in trockenem Zustand zurückzugeben. Bei extrem verschmutzten Artikeln hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten der Reinigung, nachträglich in Rechnung zu stellen. 

 

§ 13 Informationspflicht des Mieters 

(1)    Bei Übergabe der Ware muss diese auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft werden und dies durch eine Empfangsbestätigung gegengezeichnet werden. Die Ware wird nur an den Mieter selbst oder an eine von ihm benannte Person ausgehändigt.

(2)    Der Mieter ist verpflichtet einen Verlust oder Beschädigung eines Artikels unverzüglich anzuzeigen. 

(3)    Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

§ 14 Urheberrecht 
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. 

§ 15 Abbildungen / Fotos 
Abbildungen und Fotos in Werbematerialien, sowie auf Internetseiten und Speichermedien können aufgrund von unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen von der Wirklichkeit abweichen. 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)    Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3)    Der Gerichtsstand ist am Sitz des Anbieters.

(4)    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand: 01.09.2021